GiroCode

Der QR-Code, mit dem eine Überweisung nicht mehr abgetippt werden muss. Was drinsteht, welche Regeln gelten – und warum er keine E-Rechnung ersetzt.

Stand der Angaben: August 2026. Diese Seite erklärt die Rechtslage in allgemeiner Form und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Was ein GiroCode ist

Ein GiroCode ist ein QR-Code, in dem die Angaben für eine SEPA-Überweisung stehen: Empfänger, IBAN, optional Betrag und Verwendungszweck. Der Zahler scannt ihn in seiner Banking-App – das Überweisungsformular ist ausgefüllt, ohne dass eine einzige Ziffer abgetippt wird.

Fachlich heisst er EPC-QR-Code. „GiroCode" ist der Name, unter dem die deutsche Kreditwirtschaft ihn bewirbt – die Sache dahinter ist dieselbe.

Ein GiroCode ist keine E-Rechnung

Er beschreibt die Zahlung, nicht die Rechnung: keine Positionen, keine Steuersätze, keine strukturierten Steuerangaben. Für die E-Rechnungspflicht genügt er nicht. Er ist eine Erleichterung zusätzlich zur Rechnung – und in dieser Rolle ausgesprochen nützlich.

Wer den Standard festlegt

Herausgeber ist der European Payments Council (EPC), das Lenkungsgremium des europäischen Bankensektors. Massgeblich ist das Dokument EPC069-12 – „Quick Response Code: Guidelines to Enable the Data Capture for the Initiation of a SEPA Credit Transfer", seit 2013 fortgeschrieben.

In Deutschland bewirbt die Deutsche Kreditwirtschaft den Standard unter dem Namen GiroCode. Vor dem einheitlichen Standard gab es bankeigene QR-Formate – ein Code der einen Bank liess sich in der App einer anderen nicht lesen. Genau das hat der EPC-Standard beendet: Heute liest jede konforme Banking-App jeden konformen Code.

Warum man ihn verwendet

Weniger Fehler

Eine IBAN hat 22 Stellen. Jede abgetippte Ziffer ist eine Gelegenheit für einen Zahlendreher – und eine Fehlbuchung zurückzuholen kostet mehr als jede Rechnungsstellung einbringt.

Schneller bezahlt

Wer in zehn Sekunden zahlen kann, zahlt eher sofort. Der Verwendungszweck kommt vollständig mit, was die Zuordnung des Eingangs erleichtert.

Kein Zusatzaufwand

Der Code entsteht aus Angaben, die auf der Rechnung ohnehin stehen. Es gibt nichts zusätzlich zu pflegen.

Was im Code steht

Der Inhalt ist reiner Text in festgelegter Zeilenfolge. Zwölf Felder sind definiert; nicht benötigte bleiben leer, hinter dem letzten belegten Feld endet der Text.

Felder des EPC-QR-Codes nach EPC069-12
ZeileFeldWertBedeutung
1Service TagPflichtBCDFeste Kennung. Fehlt sie, deutet keine Banking-App den Code als Zahlung.
2VersionPflicht001 / 002002 gilt für Zahlungen innerhalb des EWR, der BIC ist dort entbehrlich. 001 ist zu verwenden, wenn Teilnehmer ausserhalb des EWR beteiligt sind – dann ist der BIC Pflicht.
3ZeichensatzPflicht1 = UTF-8Acht Kodierungen sind zulässig. UTF-8 ist die richtige Wahl, sonst werden Umlaute zerstört.
4ÜberweisungsartPflichtSCT / INSTSEPA-Überweisung oder Echtzeitüberweisung.
5BICbedingtz. B. BYLADEM1001Bei Version 002 optional, bei 001 Pflicht. Acht oder elf Stellen nach ISO 9362.
6EmpfängernamePflichtmax. 70 ZeichenMuss dem Namen des Kontoinhabers entsprechen – seit dem 9. Oktober 2025 wird das von den Banken geprüft.
7IBANPflichtdes EmpfängersDie wichtigste Angabe. Eine falsche Prüfziffer führt zur Ablehnung oder – schlimmer – zu einer Fehlbuchung.
8BetragoptionalEUR12.34Punkt als Dezimaltrennzeichen, kein Leerzeichen, nur Euro. Ohne Betrag trägt der Zahler ihn selbst ein – bei Spenden gewollt.
9Purpose-Codeoptionalz. B. GDDSVierstelliger Zweckschlüssel. In Deutschland fast immer leer.
10Strukturierte ReferenzoptionalRF… (ISO 11649)Maschinell auswertbare Referenz. Schliesst Feld 11 aus.
11Verwendungszweckoptionalmax. 140 ZeichenFreitext, üblicherweise die Rechnungsnummer. Schliesst Feld 10 aus.
12Hinweis an den Zahleroptionalmax. 70 ZeichenErscheint nicht in der Buchung, sondern nur als Anzeige.

Der gesamte Inhalt darf 331 Byte nicht überschreiten. Diese Grenze ist kein Selbstzweck: Sie stellt sicher, dass der Code mit der vorgeschriebenen Fehlerkorrektur noch klein genug bleibt, um von einer Handykamera zuverlässig erfasst zu werden.

Prüfung von Name und IBAN seit Oktober 2025

Mit der Verordnung (EU) 2024/886 müssen Zahlungsdienstleister seit dem 9. Oktober 2025 vor der Ausführung prüfen, ob der angegebene Empfängername zum Konto passt. Weichen sie voneinander ab, wird der Zahler gewarnt und muss die Überweisung ausdrücklich auf eigenes Risiko bestätigen.

Für GiroCodes hat das eine praktische Folge: Der Name im Code sollte dem Kontoinhaber entsprechen und nicht einer Marke oder Kurzform. Bis dahin wurde das Feld kaum beachtet – gebucht wurde nach der IBAN. Heute erzeugt eine Abweichung beim Kunden eine Warnung, und Warnungen halten Zahlungen auf.

Der Unterschied zu anderen Ländern

QR-Zahlcodes in Europa
LandBezeichnungBesonderheit
DeutschlandGiroCodeDer EPC-Standard ohne Abweichungen. Beworben von der Deutschen Kreditwirtschaft, breit von Banking-Apps unterstützt.
ÖsterreichStuzza-QREbenfalls auf dem EPC-Standard aufgebaut, benannt nach der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr. In der Regel wechselseitig kompatibel.
BelgienEPC mit BBA-ReferenzHier wird die strukturierte Referenz (Feld 10) regelmässig genutzt, was in Deutschland unüblich ist.
Schweiz / LiechtensteinQR-Rechnung (Swiss QR Code)Ein eigener Standard von SIX – nicht mit dem EPC-Code kompatibel. Er enthält mehr Angaben, etwa vollständige Adressen und eigene Referenztypen.

Der wichtigste Punkt steht in der letzten Zeile: Die Schweizer QR-Rechnung sieht ähnlich aus, ist aber ein anderer Standard. Wer in die Schweiz fakturiert, braucht den Swiss QR Code – ein GiroCode hilft dort nicht weiter.

Häufige Fehler

Komma statt Punkt im Betrag

„EUR 12,34" ist ungültig. Richtig ist „EUR12.34" – ohne Leerzeichen, mit Punkt. Das ist der mit Abstand häufigste technische Fehler.

IBAN mit Zahlendreher

Die Prüfziffer nach ISO 13616 fängt das ab. Ohne Prüfung droht im schlimmsten Fall eine Zahlung an einen fremden Empfänger.

Verwendungszweck zu lang

Über 140 Zeichen erzeugen manche Werkzeuge fehlerhafte Codes, andere schneiden stillschweigend ab – und die Rechnungsnummer fehlt dann in der Buchung.

Referenz und Verwendungszweck gleichzeitig

Die Felder 10 und 11 schliessen einander aus. Beides zu füllen ist nicht erlaubt.

Code zu klein gedruckt

Unter 2 × 2 cm wird das Scannen unzuverlässig. Empfohlen sind 3 × 3 cm, dazu ein heller Rand von vier Modulen.

Falscher Empfängername

Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen die Banken Name und IBAN ab. Eine Abkürzung, die nicht zum Kontoinhaber passt, führt zu einer Warnung beim Zahler.

Häufige Fragen

Was ist ein GiroCode?

Ein QR-Code, der alle Angaben für eine SEPA-Überweisung enthält: Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck. Der Zahler scannt ihn mit seiner Banking-App, und das Überweisungsformular ist ausgefüllt. Fachlich heisst er EPC-QR-Code; „GiroCode" ist der in Deutschland beworbene Name.

Wer legt den Standard fest?

Der European Payments Council (EPC), das Lenkungsgremium des europäischen Bankensektors. Massgeblich ist das Dokument EPC069-12 „Quick Response Code: Guidelines to Enable the Data Capture for the Initiation of a SEPA Credit Transfer", das seit 2013 fortgeschrieben wird. In Deutschland wird der Standard von der Deutschen Kreditwirtschaft unter dem Namen GiroCode beworben.

Ist ein GiroCode eine E-Rechnung?

Nein. Ein GiroCode enthält Zahlungsdaten, aber keine Rechnungspositionen, keine Steuersätze und keine strukturierten Steuerangaben. Er erfüllt die Anforderungen der EN 16931 nicht und genügt der deutschen E-Rechnungspflicht nicht. Er ist eine Zahlungserleichterung zusätzlich zur Rechnung – kein Ersatz für XRechnung oder ZUGFeRD.

Ist der GiroCode dasselbe wie die Schweizer QR-Rechnung?

Nein. Die Schweizer QR-Rechnung nutzt den Swiss QR Code nach einem eigenen Standard von SIX. Er enthält mehr Angaben – etwa vollständige Adressen und eigene Referenztypen – und ist mit dem EPC-Code nicht kompatibel. Eine Banking-App in Deutschland kann einen Swiss QR Code in der Regel nicht als SEPA-Überweisung verarbeiten und umgekehrt.

Muss ein Betrag im GiroCode stehen?

Nein, das Feld ist optional. Bleibt es leer, trägt der Zahler den Betrag selbst ein. Das ist bei Spenden, Abschlagszahlungen und Vereinsbeiträgen gewollt. Steht ein Betrag darin, muss er das Format EUR12.34 haben – Punkt als Dezimaltrennzeichen, kein Leerzeichen, nur Euro.

Wie gross muss ein GiroCode gedruckt werden?

Mindestens 2 × 2 cm, empfohlen 3 × 3 cm. Dazu gehört ein heller Rand von mindestens vier Modulen und ausreichender Kontrast. Die Fehlerkorrektur ist auf Stufe M (etwa 15 Prozent) festgelegt; eine höhere Stufe ist nicht zulässig, weil der Code dadurch zu dicht würde.

Was hat sich am 9. Oktober 2025 geändert?

Mit der Verordnung (EU) 2024/886 müssen Zahlungsdienstleister vor der Ausführung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Stimmen sie nicht überein, wird der Zahler gewarnt und muss die Überweisung ausdrücklich bestätigen. Für GiroCodes heisst das: Der Name im Code sollte dem Kontoinhaber entsprechen, nicht einer Kurzform.

Rechnungen empfangen, prüfen und versenden

Eigene Empfangsadresse, Formatprüfung gegen EN 16931 und geordnete Ablage – für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein.