XRechnung
Reiner XML-Datensatz ohne Sichtkomponente. Vorgeschrieben für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
ZUGFeRD · XRechnung · QR-Rechnung
Eine Plattform für die E-Rechnung nach EN 16931 – mit eigener Empfangsadresse, Prüfung der Formate und geordneter Ablage. Für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein.
Welches Format gefordert ist, entscheidet der Empfänger. Deshalb behandelt die Plattform alle drei gleich – im Versand wie im Empfang.
Reiner XML-Datensatz ohne Sichtkomponente. Vorgeschrieben für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Ein lesbares PDF mit eingebettetem XML. Menschen sehen die gewohnte Rechnung, Systeme lesen die Daten.
Das europäische Format auf UBL-Basis. Der Weg, über den Rechnungen aus der Schweiz, Liechtenstein und dem übrigen Europa hereinkommen.
Zahlungsstandard – keine E-Rechnung
Der Schweizer Zahlteil mit QR-Code. Wir lesen ihn aus – Konto, Betrag, Währung, Referenz. Rechnungspositionen und Steuersätze stehen nicht darin, und für die deutsche E-Rechnungspflicht genügt er nicht.
Was die QR-Rechnung ist – und was nichtZahlungserleichterung
und im übrigen SEPA-Raum – auch Schweiz und LiechtensteinDer GiroCode – fachlich der EPC-QR-Code – enthält alle Angaben für eine SEPA-Überweisung. Ihr Kunde scannt ihn in seiner Banking-App, und das Überweisungsformular ist ausgefüllt. Kein Abtippen der IBAN, kein Zahlendreher in der Rechnungsnummer.
In Österreich ist es derselbe Code. Er heisst dort nur anders – „Zahlen mit Code“ –, und die Spezifikation der Payment Services Austria beschreibt dieselbe Norm des European Payments Council. Ein in Deutschland erzeugter GiroCode wird von österreichischen Banking-Apps gelesen und umgekehrt.
Er ersetzt keine E-Rechnung – er beschreibt die Zahlung, nicht die Rechnung. Aber er lässt sich auf jede Rechnung setzen, auch auf eine ZUGFeRD-Rechnung, und die Stelle bestimmen Sie selbst.
Jedes Konto erhält eigene E-Mail-Adressen unterhalb einer selbst gewählten Subdomain. Eingehende Rechnungen landen direkt im Konto – ohne Weiterleitungsregeln im eigenen Postfach.
Eingehende Dokumente werden erkannt und gegen die Vorgaben geprüft. Sie sehen, ob eine Rechnung der Norm EN 16931 entspricht – bevor sie in die Buchhaltung geht.
Rechnungen im geforderten Format erzeugen und versenden – einzeln oder als Stapel. Empfänger ohne E-Rechnungsfähigkeit erhalten einen Abruflink.
Jede Anmeldung ist mit einem zweiten Faktor geschützt. Dazu Backup-Codes, IP-Freigabelisten und eine nachvollziehbare Anmeldehistorie.
Zwei Wege, ein Konto: Was hereinkommt, wird geprüft und weitergegeben. Was hinausgeht, bekommt das Format, das der Empfänger verlangt.
von der Zustellung bis in die Buchhaltung
Schritt 1
Rechnung kommt an
An Ihre eigene Empfangsadresse – als ZUGFeRD, XRechnung oder gewöhnliches PDF.
Schritt 2
Prüfung
Format erkennen, gegen EN 16931 prüfen, Pflichtangaben und Beträge auslesen.
Schritt 3
Zahlungsfreigabe
Freigeben, Frist setzen, Teilzahlung vermerken oder zur Klärung zurückstellen.
Schritt 4
Übergabe an die Buchhaltung
Geprüfte Rechnung mit strukturierten Daten weitergeben – ohne Abtippen.
vom Format bis zur Zustellung – in Vorbereitung
Schritt 1
Rechnung ausgeben
Aus Ihren Daten erzeugen oder ein bestehendes Dokument übernehmen.
Schritt 2
Format wählen
XRechnung, ZUGFeRD oder QR-Rechnung – einzeln oder kombiniert, je nach Empfänger.
Schritt 3
Signieren oder verschlüsseln
Auf Wunsch mit S/MIME oder OpenPGP – die Signatur belegt, dass die Rechnung von Ihnen stammt und unverändert ankam. Beides ist freiwillig und je Empfänger einstellbar.
Schritt 4
Zustellen
Elektronisch direkt an den Empfänger – oder über ein gesichertes Portal, wenn er noch keine E-Rechnung empfangen kann.
Jedes Konto bekommt eigene E-Mail-Adressen unterhalb einer selbst gewählten Subdomain – für den Empfang und für den Versand. Ihre Rechnungen landen damit direkt im Konto, ohne Weiterleitungsregeln im eigenen Postfach.
Ein- und ausgehende Rechnungen bleiben unverändert abgelegt und auffindbar. Für Rechnungen als Buchungsbeleg gilt in Deutschland seit 2025 eine Frist von acht Jahren (§ 147 AO, § 14b UStG; zuvor zehn) – für andere Unterlagen bleibt es bei zehn. Die Aufbewahrungsdauer ist deshalb je Konto einstellbar.
Die häufigste Verwechslung ist die zwischen Empfangen und Versenden: Empfangen können muss jedes Unternehmen, und zwar seit Anfang 2025 ohne Übergangsfrist. Nur beim Versenden gibt es Erleichterungen – und die laufen aus.
seit 1. Januar 2025
bereits in KraftJedes in Deutschland ansässige Unternehmen muss elektronische Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Eine Zustimmung des Empfängers ist nicht mehr nötig – wer eine E-Rechnung bekommt, muss sie annehmen.
bis 31. Dezember 2026
gilt jetztPapier und andere Formate wie ein einfaches PDF bleiben zulässig – aber nur mit Zustimmung des Empfängers.
bis 31. Dezember 2027
noch 14 MonateUnternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro dürfen ein weiteres Jahr in den alten Formaten fakturieren – ebenfalls nur mit Zustimmung des Empfängers.
ab 1. Januar 2028
noch 15 MonateAlle inländischen B2B-Rechnungen müssen als strukturierte elektronische Rechnung ausgestellt werden. Auch EDI-Verfahren müssen dann die Vorgaben der Norm erfüllen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Vier Tarife – vom kostenfreien Einstieg bis zum Konto ohne enge Grenzen. Der Unterschied liegt in den Mengen und den enthaltenen Funktionen.
Tarif wählen:
Zum Ausprobieren: E-Rechnungen empfangen und prüfen.
kostenfrei – Aktivitätsnachweis alle 30 Tage erforderlich
Für Einzelunternehmen: empfangen, prüfen und versenden.
1 €
pro Monat
Für kleine Firmen: eigene Domain, Weiterleitungen, Team.
9 €
pro Monat
Aktivitätsnachweis alle 30 Tage erforderlich, um den FREE-Tarif unbegrenzt häufig zu verlängern. Einzelheiten in den Nutzungsbedingungen.
Alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Der Tarif lässt sich jederzeit wechseln; bestehende Rechnungen im Archiv bleiben davon unberührt. Das Archiv-Limit gilt für ein- und ausgehende Rechnungen zusammen.
Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931 und sind in Deutschland gesetzlich anerkannt. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebettetem XML – Menschen sehen die gewohnte Rechnung, Systeme lesen die Daten daraus. Die XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz ohne Sichtkomponente und für die maschinelle Verarbeitung gedacht.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft entgegennehmen können. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen. Ein einfaches PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein – jeweils mit den dort üblichen Adress-, Register- und Telefonformaten sowie der passenden Prüfung der USt-IdNr. beziehungsweise UID.
Dann erhält er eine Benachrichtigung mit einem Abruflink. Über diesen kann er die Rechnung ansehen und herunterladen, ohne ein Konto anzulegen.
Konto anlegen, Empfangsadresse festlegen, erste Rechnung prüfen.
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