QR-Rechnung

Der Schweizer Zahlteil mit QR-Code – seit Oktober 2022 verbindlich. Und der Punkt, den viele übersehen: Sie ist kein Rechnungsformat.

Stand der Angaben: August 2026. Diese Seite erklärt die Rechtslage in allgemeiner Form und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Was die QR-Rechnung ist

Die QR-Rechnung ist der Schweizer Zahlteil – der abtrennbare untere Abschnitt einer Rechnung mit Empfangsschein und einem Swiss QR Code in der Mitte, erkennbar am Schweizerkreuz. Im Code stehen alle Angaben, die zum Bezahlen nötig sind.

Der Zweck ist der Zahlungsverkehr: Der Empfänger scannt den Code im E-Banking, und alle Felder sind ausgefüllt. Kein Abtippen, keine Zahlendreher bei der Referenz.

Der entscheidende Unterschied

Die QR-Rechnung beschreibt die Zahlung, nicht die Rechnung. Sie enthält keine Positionen, keine Steuersätze, keine strukturierten Steuerangaben. Für die deutsche E-Rechnungspflicht genügt sie deshalb nicht – und wer sie dafür hält, erfüllt seine Pflichten nicht.

Wer den Standard festlegt

Herausgeberin ist die Schweizer Finanzbranche über SIX und die Swiss Payment Standards. Fachliche Grundlage ist ISO 20022 – der internationale Standard für den Zahlungsverkehr.

Das erklärt zugleich die Abgrenzung: ISO 20022 ist ein Zahlungsstandard. EN 16931 ist ein Rechnungsstandard. Beide beschreiben verschiedene Dinge und schliessen einander nicht aus.

Seit wann sie gilt

Eingeführt wurde die QR-Rechnung 2020, verbindlich ist sie seit dem 1. Oktober 2022. Seither sind die alten roten und orangen Einzahlungsscheine ungültig – eine der wenigen Umstellungen im Zahlungsverkehr mit einem harten Stichtag statt einer Übergangsfrist.

In Liechtenstein gilt dasselbe: Durch die Währungsunion und den Zollvertrag mit der Schweiz wird dort derselbe Zahlteil verwendet.

Seit dem 22. November 2025 ist im Swiss QR Code nur noch die strukturierte Adresse zulässig – die Adresse in einzelnen Feldern statt in freien Zeilen. Ausserdem sind seither mehr Sonderzeichen und diakritische Zeichen erlaubt. Wer QR-Rechnungen maschinell einliest, muss beides beherrschen; diese Plattform tut es.

swissDIGIN – auch kein Format

In der Schweiz begegnet einem der swissDIGIN-Inhaltsstandard (als eCH-Standard eCH-0069 geführt). Er wird oft als „swissDIGIN-XML“ bezeichnet – das ist er nicht. Der Standard sagt es selbst:

„Der swissDIGIN-Inhaltsstandard nimmt keine Definition des Nachrichtenformats vor. Die technische Umsetzung hat mit verfügbaren Formatstandards zu erfolgen.“

Er beschreibt also, welche Angaben eine Rechnung tragen muss – nicht, in welcher Datei sie stehen. Umgesetzt wird er in gewöhnlichen Formaten: UN/CEFACT CII, UBL, ZUGFeRD. Genau die verarbeitet diese Plattform, im Versand wie im Empfang.

Zwei Dinge sind trotzdem auseinanderzuhalten: swissDIGIN hat nach eigener Aussage „nur den Status einer Empfehlung“, und er stellt keinen Bezug zur EN 16931 her. Aus dem einen folgt das andere nicht – wer nach Deutschland fakturiert, braucht die Norm, wer an die Schweizer Bundesverwaltung liefert, deren Vorgaben.

Was im QR-Code steht

Inhalt des Swiss QR Code
AngabeInhalt
KontoIBAN oder QR-IBAN des Zahlungsempfängers
ZahlungsempfängerName und Anschrift
Betrag und WährungCHF oder EUR; der Betrag darf offen bleiben
ZahlungspflichtigerName und Anschrift, sofern bekannt
ReferenzQR-Referenz, Creditor Reference (ISO 11649) oder keine
MitteilungUnstrukturierter Text, etwa die Rechnungsnummer

QR-IBAN und Referenz gehören zusammen

Eine QR-IBAN verlangt zwingend eine QR-Referenz. Eine gewöhnliche IBAN verträgt sich mit der Creditor Reference oder gar keiner Referenz. Wer beides vermischt, erzeugt einen Zahlteil, den die Bank zurückweist – ein Fehler, der erst beim Kunden auffällt.

Unterschiede zu XRechnung und ZUGFeRD

XRechnung und ZUGFeRD beschreiben den Inhalt einer Rechnung – Positionen, Mengen, Steuersätze, Summen. Die QR-Rechnung beschreibt, wie der Rechnungsbetrag bezahlt wird.

In der Praxis ergänzen sie sich: Wer aus Deutschland in die Schweiz fakturiert, kann eine normkonforme Rechnung ausstellen und ihr einen QR-Zahlteil beilegen. Der Kunde bekommt beides – die Rechnung, die seine Buchhaltung einliest, und den Zahlteil, den er gewohnt ist.

Vergleich von XRechnung, ZUGFeRD und QR-Rechnung
MerkmalXRechnungZUGFeRDQR-Rechnung
Art des FormatsReines XML, keine SichtkomponenteHybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XMLBedrucktes Zahlteil-Formular mit QR-Code
Für Menschen lesbarNur mit Anzeigeprogramm (Visualisierung)Ja – das PDF sieht aus wie eine gewohnte RechnungJa – gedruckt oder als PDF
Maschinell auswertbarVollständigVollständig (aus dem eingebetteten XML)Nur die Zahlungsdaten, nicht die Rechnungspositionen
GrundlageEN 16931 (deutsche Ausprägung/CIUS)EN 16931 ab Profil BASICISO 20022 (Zahlungsverkehr), keine EN 16931
HerausgeberKoSIT im Auftrag des IT-PlanungsratsFeRD – Forum elektronische Rechnung DeutschlandSIX / Swiss Payment Standards, Schweiz
Hauptsächlicher EinsatzRechnungen an öffentliche Auftraggeber in DeutschlandGeschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B)Zahlungsverkehr in der Schweiz und in Liechtenstein
Erfüllt die deutsche E-RechnungspflichtJaJa, ab Profil BASIC – nicht mit MINIMUM oder BASIC WLNein – sie ist ein Zahlungsmittel, keine strukturierte Rechnung
ÜbertragungswegE-Mail, Peppol, Rechnungsportale des Bundes und der LänderE-Mail, Portale, jeder Weg, der PDF transportiertPost, E-Mail, elektronische Rechnungsstellung (eBill)

Häufige Fragen

Wer legt den Standard der QR-Rechnung fest?
Die Schweizer Finanzbranche über SIX und die Swiss Payment Standards. Die Grundlage ist ISO 20022, der internationale Standard für den Zahlungsverkehr. Die QR-Rechnung ist damit ein Zahlungs-, kein Rechnungsstandard.
Seit wann gibt es sie und was hat sie ersetzt?
Eingeführt wurde sie 2020, verbindlich seit dem 1. Oktober 2022. Seither sind die alten roten und orangen Einzahlungsscheine ungültig. Wer sie noch verwendet, bekommt die Zahlung nicht mehr verarbeitet.
Ist die QR-Rechnung eine elektronische Rechnung?
Nein – und das ist der wichtigste Punkt dieser Seite. Sie enthält die Angaben, die zum Bezahlen nötig sind, aber keine Rechnungspositionen, keine Steuersätze und keine strukturierten Steuerangaben. Für die deutsche E-Rechnungspflicht genügt sie nicht.
Was ist der Unterschied zwischen IBAN und QR-IBAN?
Die QR-IBAN ist eine besondere IBAN mit einer eigenen Kennung, die zwingend zusammen mit einer QR-Referenz verwendet wird – dem Nachfolger der orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummer. Bei einer gewöhnlichen IBAN wird entweder die Creditor Reference oder gar keine Referenz verwendet. Beides zu vermischen führt zur Rückweisung.
Was ist eBill?
Ein Verfahren der Schweizer Banken, bei dem die Rechnung direkt im E-Banking des Empfängers erscheint. Verbreitet ist es vor allem gegenüber Privatkunden. Auch eBill ersetzt keine strukturierte Rechnung nach EN 16931.
Ich fakturiere aus Deutschland in die Schweiz – was gilt?
Für die Zahlung ist ein Schweizer Zahlteil hilfreich, weil Ihr Kunde ihn gewohnt ist und maschinell einlesen kann. Für die Rechnung selbst gelten die Vorgaben Ihres Sitzlandes. Beides schliesst sich nicht aus: Eine Rechnung kann normkonform sein und zusätzlich einen QR-Zahlteil tragen.

Rechnungen empfangen, prüfen und versenden

Eigene Empfangsadresse, Formatprüfung gegen EN 16931 und geordnete Ablage – für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein.